steuerbefreit

  1. Derzeit sind 5616 Mark des zu versteuernden Einkommens für Ledige (Grundtarif) und 11 232 Mark für zusammenveranlagte Ehegatten (Splittingtarif) für alle Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen steuerbefreit, unabhängig von der Höhe ihres Einkommens. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  2. Auf den innereuropäischen Handel entfallen dabei rund 850 Millionen Mark. Dieser Anteil, gut 60 Prozent des Gesamtumsatzes, soll ab 1999 nicht mehr steuerbefreit sein. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  3. Danach entfällt die Abzugssteuer, weil die Scientology in den USA steuerbefreit ist. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 04.02.2003)
  4. Beteiligungsverkäufe wurden steuerbefreit, obwohl die Wirtschaft nur eine Senkung des Satzes von 50 auf 20 Prozent gefordert hatte. ( Quelle: Tagesschau vom 11.02.2005)
  5. Dies gilt laut DIW insbesondere für den Wohnungsbau, der steuerbefreit ist und daher die höheren steuerlichen Kosten seiner Lieferanten beim Fiskus nicht geltend machen kann. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 24.11.2005)
  6. Gartenbau- und Landwirtschaftsbetriebe können von den Mitgliedstaaten vollständig steuerbefreit werden - und das wird auch geschehen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 01.04.2003)
  7. Die Rente, in die steuerbefreit eingezahlt wurde, würde also besteuert. ( Quelle: ZDF Heute vom 18.10.2003)