streitbefangenen

  1. Das vorlegende FG kann deshalb seiner Entscheidung für die dort streitbefangenen Veranlagungszeiträume 1983 bis 1986 das damals geltende Vermögen- und Bewertungsteuerrecht zugrunde legen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Bezüglich der hier streitbefangenen Massendrucksache ist ein solcher Antrag zwar durch Hereingabe einer Einlieferungsliste und Übergabe der Drucksache gestellt worden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Zwar ist diese neue Gesetzesnorm auf den streitbefangenen Beihilfeanteil nicht anzuwenden. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)