teilerwerbsfähigen

  1. Weil die Eingliederung der leistungsmäßig eingeschränkten, aber noch teilerwerbsfähigen Arbeitnehmer Sache der Arbeitsämter sei, müßten Lohnersatzleistungen auch von der Arbeitslosenversicherung bezahlt werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)