umsatzsteuerpflichtig

  1. Die Versteigerung der Lizenzen sei nicht umsatzsteuerpflichtig gewesen, da es sich um eine hoheitliche und nicht eine unternehmerische Tätigkeit handelte, lautete die Begründung. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 05.08.2004)
  2. Bei der Versteigerung der UMTS-Lizenzen habe es sich um einen hoheitlichen Akt gehandelt, der nicht umsatzsteuerpflichtig sei. ( Quelle: Tagesschau Online vom 18.12.2004)
  3. Keine Regelung enthält das Vertragswerk für den Fall, daß die Abwasserentsorgung mit der Privatisierung umsatzsteuerpflichtig wird, so daß es den Investoren freigestellt bleibt, diese Kosten auf die Tarife umzulegen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)