unentgeltl

  1. Sie sind andererseits aber auch nicht unentgeltl., weil sie in einem wechselseitigen, wenngleich nicht synallagmatischen Zusammenhang der familiären Unterstützungspflichten stehen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Zwar braucht der Rechtsanwaltspfleger den Prozeß nicht unentgeltl. zu führen; denn gemäß §§ 1915, 1835 Abs. 2 BGB ist ihm auch eine Vergütung zu zahlen für Dienste, die zu seinem Beruf gehören. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. Bewirkung von Zustellungen und Vollstreckungshandlungen ein Gerichtsvollzieher und, insoweit eine Vertretung durch Anwälte geboten ist, zur vorläufig unentgeltl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)