unpfändbaren

  1. Daher hat das Bundessozialgericht in einem Grundsatzurteil die Möglichkeit geschaffen, beim Rententräger eine Erhöhung des sogenannten unpfändbaren Betrages zu beantragen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Der Schutz des unpfändbaren Betrages tritt zudem nicht automatisch ein. ( Quelle: Sat1 vom 08.12.2005)