verallgemeinernd

  1. Darüber hinaus hat der Große Senat verallgemeinernd aber auch darauf hingewiesen, daß sich unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben, wenn die Erbengemeinschaft nur über Betriebsvermögen, nur über Privatvermögen oder aber über einen Mischnachlaß verfügt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)