verantwortlich für die Festlegung

  1. Sie sind verantwortlich für die Festlegung von Grenzwerten, Untersuchungen von Schadstoffemissionen, Entscheidungen über Schadenersatzansprüche oder für Einschätzungen im Bereich von Hochrisikotechnologien. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)