Der neue Artikel 16a Absatz 3 sieht vor, daß durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Listen verfolgungsfreier Staaten festgelgt werden sollen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Ob der verfassungsändernde Gesetzgeber sich dessen bewußt ist, wie rudimentär die von ihm auf den Weg gegebene Länderliste verfolgungsfreier Staaten deshalb wird bleiben müssen?
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Demnach werden dabei auch Regelungen für gemeinsame Listen sogenannter verfolgungsfreier Länder erwogen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)