Johanniskraut-Extrakt (Hypericum perforatum) ist in einer Dosierung von mindestens 300 Milligramm pro Einheit nur zur Behandlung von mittelschweren depressiven Episoden verordnungsfähig.
( Quelle: Abendblatt vom 19.03.2004)
Um diesen - zugleich leidvollen wie teuren - "Drehtüreffekt" zu vermeiden, hat die Bundesregierung ambulante Angebote in den Sozialgesetzbüchern verankert: Die ambulante Soziotherapie ist schon seit Anfang 2002 verordnungsfähig.
( Quelle: Die Welt vom 02.11.2005)
Nicht verordnungsfähig sind auch örtlich anzuwendende Mittel, ferner Vitamin C und Zink (außer bei Mangelzuständen) sowie Mittel, die das Immunsystem stärken sollen, zum Beispiel Echinacea.
( Quelle: Tagesspiegel vom 31.01.2003)