versicherungsfreier

  1. Neben einer Hauptbeschäftigung kann nun ein versicherungsfreier Nebenjob ausgeübt werden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 29.03.2003)
  2. Dabei wird jedoch für die Ausfallzeiten nach Vollendung des 16. Lebensjahres wegen nicht versicherungspflichtiger oder versicherungsfreier Zeiten höchstens der Wert 8,33 zugrunde gelegt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)