verwertendes

  1. Erwägungen des BAG, das im Hinblick auf Arbeitskämpfe in dem Gesichtspunkt einer allseitigen Solidarität der Arbeitnehmerschaft ein in bestimmten Grenzen zu verwertendes Rechtsprinzip sieht, können nicht auf Beamte übertragen werden. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)