vorgelegten

  1. Über den Erfolg der Arbeit geben die am Mittwoch vorgelegten Zahlen aber kaum Auskunft. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  2. Namen wurden nicht genannt, aber zu den unsicheren Kantonisten zählen sicherlich der 1. FC Nürnberg und Schalke 04, und auch Dresden muß noch genau nachweisen, daß die vorgelegten Zahlen sicher sind. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  3. Diese sollen die Umsetzung des von den USA, Russland, der EU und den UN vorgelegten Plans begleiten, berichteten israelische Medien nach dem Treffen der beiden Regierungschefs. ( Quelle: Tagesschau Online vom 02.07.2003)
  4. Die Hypobank teilte in ihrem ebenfalls vorgelegten Jahresabschluß 1997 mit, sie habe die Vorsorge für ihre Kreditrisiken um 82,5 Prozent auf 2,85 Milliarden Mark aufgestockt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  5. Nach einer jüngst vorgelegten Untersuchung der 'Arbeitsgemeinschaft für Qualitätssicherung' in Baden-Württemberg betreffen 70 Prozent der unnötigen Operationen Frauen und 30 Prozent Männer. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  6. Durch lasche Kontrollen habe das Regime von Saddam Hussein 1,8 Milliarden Dollar an Schmiergeldern in die eigene Tasche stecken können, hieß es bereits in einem im September vorgelegten Bericht Volckers. ( Quelle: Die Welt vom 28.10.2005)
  7. Der Hamburger Windanlagenhersteller Repower Systems AG hat nach den jetzt vorgelegten endgültigen Zahlen im Geschäftsjahr 2004 den Konzernumsatz von 285,5 Millionen auf 320,7 Millionen erhöht. ( Quelle: Die Welt vom 30.03.2005)
  8. Dürr gewannen 4,1 Prozent auf 23 Euro, obwohl der Anbieter von Lackieranlagen für die Automobilindustrie mit seinen für 1998 vorgelegten Zahlen im Rahmen der Erwartungen blieb. ( Quelle: Welt 1999)
  9. Der Mietvertrag beziehungsweise die dem Finanzamt vorgelegten Quittungen für die Unterkunft müßten schon auf den eigenen Namen lauten. ( Quelle: Welt 1996)
  10. Hinzu kommt, daß dem vorgelegten Formular eine Pseudoobjektivität und Pseudounabänderlichkeit mitschwingt, und angesichts der häufig geringeren rechtsgeschäftl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)