Das neue Zinsniveau stehe daher im Einklang mit dem vorrangigen Ziel der EZB, mittelfristig stabile Preise zu gewährleisten.
( Quelle: Die Welt 2001)
Auch hat der bisherige Leiter des zivilen russischen Auslandsaufklärungsdienstes SWR und jetzige Außenminister Primakow nachrichtendienstliche Operationen zur Beschaffung wirtschaftlicher Informationen als vorrangigen Auftrag für seinen Dienst bezeichnet.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Damals vereinbarten die Staats- und Regierungschefs neben dem vorrangigen Ziel der Bekämpfung des Hungers und der Armut in der Welt, auch den weltweiten Zugang zu Bildung zu gewährleisten.
( Quelle: Tagesschau vom 18.11.2005)
Zusammen mit den genannten Konventionen und Übereinkünften wird das von der Konferenz zu verabschiedende Aktionsprogramm Agenda 21 die vorrangigen Ziele und Aufgaben sowie Strategie- und Maßnahmekonzepte für die nächsten Jahrzehnte festlegen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Das Bundesverwaltungsgericht hatte am Freitag unter Hinweis auf den vorrangigen Opferschutz entschieden, dass die Stasi-Akten über Kohl unter Verschluss bleiben.
( Quelle: )
Bei einer vorrangigen Eiweißversorgung aus Früchten dieser Pflanzen (Vegetarier, Nutztierernährung) muß gesondert für eine ausreichende Methioninzufuhr gesorgt - oder der Methioningehalt in den Früchten erhöht werden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Schließlich ist es eines ihrer vorrangigen Ziele, das gigantische US-Haushaltsdefizit zu verkleinern.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Der künftige EU-Kommissionschef José Manuel Barroso hat wirtschaftliche Reformen zum vorrangigen Ziel seiner anstehenden fünfjährigen Amtszeit erklärt.
( Quelle: Die Welt Online vom 23.08.2004)
Die weitere Wertsteigerung der Rhône-Poulenc-Aktie gehört denn auch zu einem der vorrangigen Ziele der Gruppe, hat Fourtou versichert.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Jedenfalls folgt die Unanwendbarkeit des Gleichbehandlungsgrundsatzes für Einstellungsmodalitäten aus der vorrangigen Vertragsfreiheit, insbesondere aus der Abschlußfreiheit und Inhaltsfreiheit.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)