vorsätzlich

  1. Da sind Berufs-Langhaarige wie ehedem, vorsätzlich Barbusige auch bei kühlem Wetter, verträumt sinnierende Wuschelköpfe, Lachende und Weinende, garniert mit dem Klang der Klampfe und dem der alten Lieder: ( Quelle: TAZ 1990)
  2. Bisher darf die Finanzbehörde Hinweise auf Umweltdelikte nur bei zwingendem öffentlichen Interesse geben, das heißt, bei Verbrechen oder vorsätzlich schweren Vergehen gegen Leib und Leben oder gegen den Staat und seine Einrichtungen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  3. Der Vorwurf gegen den hohen Geistlichen ist schwer wiegend: Pierre Pican soll die ihm angeblich bekannten Vergewaltigungen von Minderjährigen durch den ihm unterstellten Priester Abbé Bissey vorsätzlich verschwiegen haben. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  4. Ein Geständnis und zwei Entschuldigungen können Christoph Daum nicht von dem Vorwurf befreien, dem deutschen Fußball vorsätzlich geschadet zu haben. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  5. Der Rewe-Anwalt Wilhelm Danelzik betonte, dass Berninghaus den Handelskonzern "vorsätzlich getäuscht" habe. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 11.06.2005)
  6. Und daß die Tester nur diese eine Creme ganz vorsätzlich falsch bewertet hätten, sei "außerordentlich unwahrscheinlich" - weil "in höchstem Maße kriminell". ( Quelle: Die Welt vom 11.03.2005)
  7. Diese "Psychoterroristen und Psychofolterknechte", die "unsere Tochter vorsätzlich gequält haben" sollen ihre Strafe erhalten und aus dem Polizeidienst entfernt werden. ( Quelle: Tagesspiegel 2000)
  8. Kanther habe als langjähriger Landesvorsitzender der hessischen CDU eine Vermögensbetreuungspflicht gegenüber seiner Partei gehabt und sie vorsätzlich verletzt. ( Quelle: n-tv.de vom 23.03.2005)
  9. Ist der Täter auf eine der beschriebenen Arten in die Wohnung eingedrungen und hat Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt, ohne sie zu stehlen, handelt es sich ebenfalls um einen entschädigungspflichtigen Vorfall (Vandalismus). ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  10. Die Kammer legte dem gelernten Dachdecker auch unzulässiges Betreiben von Bankgeschäften und vorsätzlich unterlassenen Konkurs zur Last. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)