weitergefaßte

  1. Denkbar ist, quasi als Korrektiv der weitgefaßten Anknüpfung, auf Tatbestandsebene eine diskriminierende oder zweckgerichtete Regelung zu fordern oder auf Rechtfertigungsebene weitergefaßte Ausnahmegründe anzuerkennen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. "Ich bezweifle, daß allein die Beratung und die weitergefaßte Bestrafung des Umfeldes als rechtlicher Schutz ausreichen." ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)