Justizsenator Kusch dagegen sieht in der Dezentralisierung der Zuführung die Chance, dass ein Bereitschaftsrichter, der über den Erlass eines Haftbefehls entschieden habe, einen Straftäter in seiner Hauptverhandlung wiedersehe.
( Quelle: Die Welt Online vom 30.03.2002)
Ich wünsche mir, dass ich ihn dort nicht wiedersehe.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 01.04.2003)