Auch diese Intransparenz kritisiert der Staatsrechtler Schmelter: "Der Verteilungsschlüssel muss transparent sein, und er muss willkürfrei sein."
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 17.08.2005)
Entscheidend ist allein, ob der Vorsitzende bei der Auswahl von Berichter und Mitberichter sein Ermessen willkürfrei ausgeübt hat.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Werturteile seien verhältnismäßig und willkürfrei.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)