zoll-

  1. Seit Ende der klassischen Butterfahrten nach Streichung des zoll- und steuerfreien Einkaufs im Binnenverkehr der Europäischen Union ist es aufgrund nationaler Zollbestimmungen nach wie vor möglich, steuerbefreite Verbrauchswaren an Fahrgäste zu verkaufen. ( Quelle: Welt 1999)
  2. Als Nachweis, dass die Waren nach den zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen des Binnenmarktes gekauft wurden, und nicht etwa in einem Duty-free-Laden, genügt die Rechnung oder der Kassenzettel. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 06.08.2003)
  3. Ihre Schiffe, die sie auf die Namen "Sau", "Pint" und "Bock" getauft hatten, durften zoll- und steuerfrei fahren. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  4. Die Europäische Kommission will den Verkauf zoll- und steuerfreier Waren auf Reisen innerhalb der EU offenbar Mitte 1999 stoppen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  5. Doch schon hat der Abriss der Pavillons begonnen, in denen zwei Intershops Zigaretten, Kaffee für weniger als fünf Mark das Pfund und Spirituosen zu Schlagerpreisen anboten - zoll- und steuerfrei. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 29.05.2002)