zurückwechseln

  1. Wer über 55 Jahre alt ist, soll auch dann nicht mehr in die gesetzlichen Krankenkassen zurückwechseln können, wenn sein Gehalt unter die Beitragsbemessungsgrenze (West: 6375 Mark/Monat, Ost: 5400 Mark/ Monat) absinkt. ( Quelle: BILD 1999)