zusätzl

  1. Durch die Anknüpfung an die vom Arbeitnehmer erbrachte Betriebstreue unterscheidet sich die Altersversorgung von zusätzl., nicht insolvenzgesicherten Vergütungsbestandteilen der einzelnen Vergütungsperioden. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Diese VersorgungO ersetzte eine frühere VersorgungO, die ab 1. 1. 1954 gegolten hatte. Nach ihrer Einleitung sollten mit den zusätzl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. Dies gilt für alle rechtl. Arten der Urlaubsfestlegung, insbesondere für solche auf dem Wege eines allgemeinen Urlaubsplanes. Damit soll nicht die Möglichkeit einer zusätzl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  4. Die Gewinnbeteiligung wird als Erfolgsverg. regelmäßig an leitende Angestellte wegen ihrer für das Unternehmen besonders wichtigen Tätigkeit als zusätzl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  5. Daß auch der Gesamthafenbetrieb nur eine bestimmte Zahl von Arbeitnehmern arbeitsvertragl. an sich bindet und daher Arbeitsspitzenbedarf durch zusätzl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  6. Der Unterschied zwischen beiden Forderungen besteht in dem Sanktionsgedanken, der zusätzl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  7. Daher hat diese Erkrankung für sich genommen einen Lohnfortzahlungsanspruch des Versicherten ausgelöst, während die während des Zeitraumes der Arbeitsverhinderung des Versicherten hinzugetretene Wirbelsäulenerkrankung keinen eigenen, zusätzl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  8. Nachtarbeit soll durch eine Verschiebung des Lieferbeginns zusätzl. vermindert werden. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  9. Diese wird für den entschiedenen KündSchutzfall vom BAG zusätzl. mit Recht angezweifelt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)