Auf Wunsch erhält die Nachwuchskraft eine Förderung unterhalb des ihm zustehenden Satzes.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Darin heißt es: "Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden."
( Quelle: Tagesschau vom 15.12.2005)
Dadurch habe man den Brüdern nicht den ihnen zustehenden Rechtsbeistand gewähren und für gute Verteidiger im Mordprozeß sorgen können.
( Quelle: )
Somit können alle Berliner Arbeitnehmer ab sofort für den Internet-basierten Online-Workshop von akademie.de den ihnen gesetzlich zustehenden Bildungsurlaub bei ihrem Arbeitgeber beantragen.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Die mobilen und immobilen Vermögenswerte der ihm traditionell zustehenden Finanzquelle "Duchy of Cornwall" brachten ihm 13,27 Millionen Pfund (19,68 Millionen Euro) in die Kasse.
( Quelle: Saarbrücker Zeitung vom 01.07.2005)
Eine solche Maßnahme diene der Ordnung des Betriebes. Durch sie solle nämlich erreicht werden, daß jeder Redakteur den ihm tarifl. zustehenden Mehrarbeitsausgleich erhalte und nicht mehr.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Es sei derzeit nicht gewährleistet, dass die Langzeitarbeitslosen die ihnen zustehenden Leistungen rechtzeitig erhielten und bei der Arbeitssuche besser betreut würden.
( Quelle: Tagesspiegel vom 06.08.2004)
Erleichtert kündigte die Siegerin an, in Zukunft keine Friseurrechnungen mehr über die Parteikasse abzurechnen und auch den ihr als Fraktionsvorsitzende zustehenden Repräsentationsfonds von etwa 10 000 Mark im Jahr wollte sie nicht erhöht wissen.
( Quelle: FAZ 1994)
Paragraph 128 AFG regelt den Vorruhestand und die Frage, ob ein Unternehmen oder das Arbeitsamt einem Vorruheständler das Gehalt in Höhe des ihm zustehenden Arbeitslosengeldes - bis zu zwei Jahren - bezahlen muß.
( Quelle: TAZ 1997)
Oder hat der Bürgermeister vielleicht für seine Dienstreisen die ihm zustehenden Reisekostenvergütungen nicht in Anspruch genommen?
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 06.02.2005)