AGB-

  1. Danach wird grundsätzlich angenommen, daß eine Allgemeine Geschäftsbedingung vom Unternehmer gestellt wurde - und damit unter das AGB- Gesetz fällt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Sorgfältig sind die Synopsen der Fassungen Neu/Alt, auch gegenüber den inhaltsähnlichen Regeln AGB- Sparkassen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Das deckt sich in etwa mit der Rechtspr. des BGH bis zum Inkrafttreten des AGBG; jenes Gericht ließ erst in einer der letzten Entscheidungen vor diesem Zeitpunkt Zweifel an der Wirksamkeit von AGB- Vertragsstrafklauseln erkennen (BGHZ 60, 377, 384). ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  4. Vor diesem Hintergrund und eingedenk des unstreitigen Umstands, daß die Einbeziehungsebene bei der AGB-Verbandsklage keine Rolle spielt, kann nunmehr die Stoßrichtung des § 13 I AGB- Gesetz genauer beschrieben werden: ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)