Unterhaltspflichtige

  1. Dies traf vor allem Unterhaltspflichtige mit einem Einkommen von bis zu rund 1 800 Euro. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 07.08.2003)
  2. Denn mitunter wehren sich Unterhaltspflichtige mit allen rechtlichen Mitteln gegen ihre Zahlungsverpflichtung - wie etwa ein Ehemann, der seine Ehefrau misshandelt hat. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 08.12.2001)
  3. Die Neueinteilung ist wichtig, denn nicht wenige Unterhaltspflichtige sind ab 1. Juli eine Gruppe niedriger einzuordnen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 03.07.2001)
  4. Damit kommen sie künftig nicht mehr über jene 730 Euro im Monat, die Unterhaltspflichtige, die nicht erwerbstätig sind, für sich behalten dürfen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 27.07.2004)
  5. Für immer mehr Unterhaltspflichtige trifft die "Selbstbehalt-Regelung" zu, die bei einem Verdienst bis zu 1170 Mark im Osten und 1300 im Westen von den Unterhaltszahlungen entbindet. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  6. Unterhaltspflichtige Eltern werden künftig in 12 Einkommensgruppen (vorher 9) unterteilt. ( Quelle: BILD 1998)
  7. Der Unterhaltspflichtige kann seine Zahlungen einstellen, wenn der Ex-Partner erneut heiratet. ( Quelle: Tagesspiegel vom 25.04.2004)