Versicherungsjahre

  1. Denn wenn man zum Beispiel 45 Versicherungsjahre festlegen würde, könnten viele jetzt schon mit 60 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 05.09.2003)
  2. Die Arbeitslosen-Altersrente steht zu, wenn insgesamt wenigstens 15 Versicherungsjahre auf dem Rentenkonto sind und in den letzten eineinhalb Jahren vor Rentenbeginn (frühestens mit '60') wenigstens ein Jahr lang Arbeitslosigkeit bestanden hat. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  3. Ja, die Altersgrenze wird für Langzeitversicherte - mindestens 35 Versicherungsjahre, davon mindestens 180 Monate Beitragszeit - von bisher 63 Jahren auf 65 Jahre stufenweise erhöht. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  4. Es sind also gerade Frauen mit vielen Kindern, die auf zusätzliche Versicherungsjahre in Erwerbstätigkeit besonders angewiesen sind, denn jedes zusätzliche Beitragsjahr erbringt eine deutlich höhere Altersrente. ( Quelle: Die Zeit 1996)
  5. Für eine Übergangszeit, über deren Dauer in dem Papier keine Aussagen gemacht werden, soll es längere Bezugszeiten für Arbeitnehmer geben, die viele Versicherungsjahre hinter sich haben. ( Quelle: Die Welt Online vom 05.05.2003)
  6. Denn die Einführung des realitätsnäheren vorläufigen Durchschnittsentgeltes hat den Zweck, die auf die beiden letzten Versicherungsjahre entfallenden Entgeltpunkte wirklichkeitsgerechter zu ermitteln (BT-Dr 11/4124, S. 170). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  7. Zukünftig wird also unter anderem nur noch derjenige Versicherte mit 60 Jahren in Rente gehen können, der eine Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent nach- und 35 Versicherungsjahre vorweisen kann. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)