Einkommensteuer

 f.  Z der Einkommensteuer die Einkommensteuern

Bedeutungen
所得税
Beispiel: Bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ist ein Pauschbetrag von 920 Euro jährlich pro Arbeitnehmer vorgesehen. Dieser wird auch Arbeitnehmerpauschbetrag genannt. Weitere Werbungskosten können die Einkommensteuer nur mindern, wenn sie nachgewiesen werden können, zB in Form von Quittungen. Bei den Einnahmen aus Kapitalvermögen gilt ein Pauschbetrag in Höhe von 51 Euro für Ledige und 102 Euro für Verheiratete. (Quelle: Deutsche Welle)

Substantiv, f

Kasus Singular Plural
Nominativ Einkommensteuer Einkommensteuern
Genitiv Einkommensteuer Einkommensteuern
Dativ Einkommensteuer Einkommensteuern
Akkusativ Einkommensteuer Einkommensteuern

Anmerkung

Die Schreibweise Einkommenssteuer ist nach der neuen Rechtschreibung korrekt und darüber hinaus als Schreibweise im allgemeinen Sprachgebrauch seit langem gebräuchlich, Einkommensteuer - als der in der deutschen Steuergesetzgebung verwendete offizielle Begriff - bleibt ebenfalls richtig. In juristischen, wirtschafts- und geisteswissenschaftlichen Abhandlungen wird in der Regel der Begriff Einkommensteuer verwendet.
Alternative Schreibweisen
Einkommenssteuer
Worttrennung
Ein·kom·men·steu·er, Ein·kom·men·steu·ern
Aussprache
IPA ˈaɪ̯nkɔmənˌʃtɔɪ̯ɐ, ˈaɪ̯nkɔmənˌʃtɔɪ̯ɐ
Hörbeispiele: ,
Betonung
E̲i̲nkommensteuer

zählbar

Kasus Singular Plural
Nominativ die Einkommensteuer die Einkommensteuern
Genitiv der Einkommensteuer der Einkommensteuern
Dativ der Einkommensteuer den Einkommensteuern
Akkusativ die Einkommensteuer die Einkommensteuern
单数 复数