Begehungshandlung

Z

Bedeutungen

[1] Recht, Rechtsphilosophie: rechtlicher Handlungstyp, bei dem eine bestimmte Handlung begangen werden soll oder muss (und nicht eine bestimmte Handlung unterlassen werden soll oder muss)
Herkunft
Determinativkompositum aus den Substantiven Begehung und Handlung sowie dem Fugenelement -s
Gegenwörter
[1] Unterlassungshandlung
Oberbegriffe
[1] Handlung
Beispiele
[1] „[…] um der Pflicht, meine Schulden zurückzuzahlen, zu genügen, muß ich eine Handlung vom Typ einer Begehungshandlung unternehmen, d.h. ich muß etwas tun und eben nicht etwas unterlassen.“❬ref❭❬/ref❭
[1] „Die Verpflichtung zum Schadenersatze setzt eine Begehungshandlung voraus, doch kann die Handlung auch eine solche sein, welche bloß mittelbar Schaden bringt […]“❬ref❭, Artikel „Schadenszufügung“❬/ref❭

Übersetzungen

    • Englisch: [1]
    • Französisch: [1]

Referenzen

[1] , dort eine Einführung von „Begehungs- und Unterlassenshandlungen“ anhand des Kantischen Rechtsprinzips
Quellen

Substantiv, f

Kasus Singular Plural
Nominativ Begehungshandlung Begehungshandlungen
Genitiv Begehungshandlung Begehungshandlungen
Dativ Begehungshandlung Begehungshandlungen
Akkusativ Begehungshandlung Begehungshandlungen

Worttrennung

Be·ge·hungs·hand·lung, Be·ge·hungs·hand·lun·gen
Aussprache
IPA bəˈɡeːʊŋsˌhandlʊŋ, bəˈɡeːʊŋsˌhandlʊŋən
Hörbeispiele: ,