Eigenbesitz
Bedeutungen
[1] deutsches Sachenrecht : (gut- oder bösgläubiger) unmittelbarer oder mittelbarer Besitz an einer Sache mit dem natürlichen Willen, sie als Eigentümer zu besitzen, wobei es auf die tatsächliche Eigentumslage nicht ankommt
Gegenwörter
[1] Fremdbesitz
Oberbegriffe
[1] Besitz
Beispiele
[1] Der Wagen befand sich im Eigenbesitz von Herrn Tschetzke, obwohl er ihn von jemanden gekauft hatte, der ihm kein Eigentum verschaffen konnte.
[1] „Eigenbesitz und Fremdbesitz werden besitzrechtlich gleichbehandelt.“❬ref❭MüKo-BGB/Joost, § 872 Rn. 13.❬/ref❭
Wortbildungen
[1] Eigenbesitzer
Entlehnungen
neugriechisch: ιδιοκτησία ❬ref❭ („λόγ. ιδιοκτή(της) -σία μτφρδ. γερμ. Εigenbesitz“)❬/ref❭ (Lehnübersetzung )
Referenzen
[1]
[1] BeckOK BGB/Fritzsche, § 872 Rn. 1 ff.
[1] MüKo-BGB/Joost, § 872 Rn. 1 ff.
Quellen
Substantiv, m
Kasus
Singular
Plural
Nominativ
Eigenbesitz
—
Genitiv
Eigenbesitzes
—
Dativ
Eigenbesitz Eigenbesitze
—
Akkusativ
Eigenbesitz
—
Worttrennung
Ei·gen·be·sitz, kein Plural
Aussprache
IPA ˈaɪ̯ɡn̩bəˌzɪʦ
Hörbeispiele:
Betonung
E̲i̲genbesitz
unzählbar
Kasus
Singular
Plural
Nominativ
der Eigenbesitz
-
Genitiv
des Eigenbesitzes
-
Dativ
dem Eigenbesitz
-
Akkusativ
den Eigenbesitz
-
格
单数
复数
zh-CN 简体中文
de Deutsch
en English