Eigenbesitz

 m.  Z des Eigenbesitzes

Bedeutungen

[1] deutsches Sachenrecht: (gut- oder bösgläubiger) unmittelbarer oder mittelbarer Besitz an einer Sache mit dem natürlichen Willen, sie als Eigentümer zu besitzen, wobei es auf die tatsächliche Eigentumslage nicht ankommt
Gegenwörter
[1] Fremdbesitz
Oberbegriffe
[1] Besitz
Beispiele
[1] Der Wagen befand sich im Eigenbesitz von Herrn Tschetzke, obwohl er ihn von jemanden gekauft hatte, der ihm kein Eigentum verschaffen konnte.
[1] „Eigenbesitz und Fremdbesitz werden besitzrechtlich gleichbehandelt.“❬ref❭MüKo-BGB/Joost, § 872 Rn. 13.❬/ref❭
Wortbildungen
[1] Eigenbesitzer
Entlehnungen
neugriechisch: ιδιοκτησία ❬ref❭ („λόγ. ιδιοκτή(της) -σία μτφρδ. γερμ. Εigenbesitz“)❬/ref❭ (Lehnübersetzung)

Referenzen

[1]
[1] BeckOK BGB/Fritzsche, § 872 Rn. 1 ff.
[1] MüKo-BGB/Joost, § 872 Rn. 1 ff.
Quellen

Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ Eigenbesitz
Genitiv Eigenbesitzes
Dativ Eigenbesitz
Eigenbesitze
Akkusativ Eigenbesitz

Worttrennung

Ei·gen·be·sitz, kein Plural
Aussprache
IPA ˈaɪ̯ɡn̩bəˌzɪʦ
Hörbeispiele:
Betonung
E̲i̲genbesitz

unzählbar

Kasus Singular Plural
Nominativ der Eigenbesitz -
Genitiv des Eigenbesitzes -
Dativ dem Eigenbesitz -
Akkusativ den Eigenbesitz -
单数 复数