Gefahrengebiet

 n.  Z

Bedeutungen

[1] Areal, in dem Gefahr herrscht
[2] Luftfahrt: ein Luftraum, der für Aktivitäten vorgesehen ist, die eine Gefahr für Luftfahrzeuge darstellen
[3] Hamburger Polizeirecht: ein Gebiet im öffentlichen Raum, in dem auf Grund von konkreten Lageerkenntnissen anzunehmen ist, dass in diesem Gebiet Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen werden
Herkunft
Zusammensetzung (Determinativkompositum) aus dem Substantiv Gefahr, dem Fugenelement -en und dem Substantiv Gebiet
Oberbegriffe
[1] Gebiet
Beispiele
[1] „Wegen besonders gewalttätiger Piraterie wurde die Küste zum Gefahrengebiet erklärt.“❬ref❭❬/ref❭
[2] Gefahrengebiete dienen der Flugsicherheit.
[3] „Die Hamburger Polizei hat große Teile der Sternschanze, Altonas und St. Paulis zum Gefahrengebiet erklärt.“❬ref❭❬/ref❭

Referenzen

[2,] Wikipedia-Artikel https://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:Suche/
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache http://www.dwds.de/?qu=
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon http://wortschatz.uni-leipzig.de/cgi-bin/wort_www.exe?site=1&Wort=
[1] Duden online http://www.duden.de/rechtschreibung/
Quellen

Substantiv, n

Kasus Singular Plural
Nominativ Gefahrengebiet Gefahrengebiete
Genitiv Gefahrengebietes
Gefahrengebiets
Gefahrengebiete
Dativ Gefahrengebiet
Gefahrengebiete
Gefahrengebieten
Akkusativ Gefahrengebiet Gefahrengebiete

Worttrennung

Ge·fah·ren·ge·biet, Ge·fah·ren·ge·bie·te
Aussprache
IPA ɡəˈfaːʀənɡəˌbiːt, ɡəˈfaːʀənɡəˌbiːtə
Hörbeispiele: ,
Betonung
Gefa̲hrengebiet