Kriegsmassnahme

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Es ist eine andere Schreibung von Kriegsmaßnahme, die in der Schweiz und in Liechtenstein den orthografischen Regeln entspricht. Sofern diese Schreibung nicht in anderen deutschsprachigen Ländern ausdrücklich vorgesehen ist oder der Ausdruck „Schweizer und Liechtensteiner Schreibweise“ in anderer Bedeutung existiert, ist sie nach den aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln vom 1. August 2006 nicht korrekt.
 

Kriegsmaßnahme

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Bedeutungen

[1] wirtschaftliche Maßnahme, die nach erfolgter Kriegserklärung ergriffen wird, um die Kriegsmaschinerie des Gegners ins Stocken oder zum Erliegen zu bringen
Herkunft
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Krieg, Fugenelement -s und Maßnahme
Beispiele
[1] „Natürlich hatten wir unsere Haltung lang und sorgfältig überlegt; aber es handelte sich nur um eine momentane Kriegsmaßnahme.‘“ (www.spiegel.de)
[1] Die „Brotsperre“ (Boykott sämtlicher Produkte eines Landes) ist eine sehr wirksame Kriegsmaßnahme.

Referenzen

[1] Wikipedia-Artikel Krieg
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Kriegsmaßnahme

Substantiv, f

Kasus Singular Plural
Nominativ Kriegsmaßnahme Kriegsmaßnahmen
Genitiv Kriegsmaßnahme Kriegsmaßnahmen
Dativ Kriegsmaßnahme Kriegsmaßnahmen
Akkusativ Kriegsmaßnahme Kriegsmaßnahmen

Alternative Schreibweisen

CH&LI Kriegsmassnahme
Worttrennung
Kriegs·maß·nah·me, Kriegs·maß·nah·men
Aussprache
IPA ˈkʀiːksmaːsˌnaːmə, ˈkʀiːksmaːsˌnaːmən
Hörbeispiele: ,