Kurzzeitkennzeichen

Z

Bedeutungen

[1] für maximal fünf Tage geltendes Kfz-Kennzeichen, das insbesondere für Probe- und Überführungsfahrten dient
Oberbegriffe
[1] Kfz-Kennzeichen
Beispiele
[1] „Nach Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens darf ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb gesetzt werden.“❬ref❭❬/ref❭

Referenzen

[1] Wikipedia-Artikel Kurzzeitkennzeichen
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon Kurzzeitkennzeichen
Quellen

Substantiv, n

Kasus Singular Plural
Nominativ Kurzzeitkennzeichen Kurzzeitkennzeichen
Genitiv Kurzzeitkennzeichens Kurzzeitkennzeichen
Dativ Kurzzeitkennzeichen Kurzzeitkennzeichen
Akkusativ Kurzzeitkennzeichen Kurzzeitkennzeichen

Worttrennung

Kurz·zeit·kenn·zei·chen, Kurz·zeit·kenn·zei·chen
Aussprache
IPA ˈkʊʁʦʦaɪ̯tˌkɛnʦaɪ̯çn̩
Hörbeispiele: