Mündel

Z

Bedeutungen

[1] deutsches Familienrecht: minderjährige Person, die unter Vormundschaft steht
Gegenwörter
[1] Vormund
Oberbegriffe
[1] Schutzbefohlener
Beispiele
[1] „Wenn der Vormund Geld für sein Mündel entgegennehme, müsse das vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden - diese Schutzvorschrift zu Gunsten des Mündels solle Veruntreuung durch den Vormund erschweren.“❬ref❭❬/ref❭
[1] „Soweit die Staatskasse den Vormund oder Gegenvormund befriedigt, gehen Ansprüche des Vormundes oder Gegenvormunds gegen den Mündel auf die Staatskasse über.“❬ref❭❬/ref❭
Wortbildungen
Mündelgeld, Mündelhypothek, mündelsicher

Referenzen

[1] Wikipedia-Artikel Mündel
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Mündel
[1] The Free Dictionary Mündel
[1] Duden online Mündel
[*] canoo.net Mündel
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon Mündel
Quellen

Substantiv, m, n, f

Kasus Plural
Nominativ Mündel
Genitiv Mündel
Dativ Mündeln
Akkusativ Mündel

Kasus Plural
Nominativ Mündeln
Genitiv Mündeln
Dativ Mündeln
Akkusativ Mündeln

Anmerkung

Der deutsche Gesetzgeber verwendet im BGB das Substantiv Mündel im Nominativ und Akkusativ Singular durchweg mit dem männlichen bestimmten Artikel (siehe etwa , , , , , , , ). In § 1793 II BGB alte Fassung wurde erstmals die sächliche Form das Mündel benutzt, was aber 2002 im Rahmen der Neufassung der Norm zu der Mündel wurde. Es wird vermutet, dass die Verwendung der sächlichen Form den Bemühungen des Gesetzgebers um eine geschlechtsneutrale Formulierung geschuldet war. Nun aber wird in Übereinstimmung mit dem Grimm’schen Wörterbuch der Mündel wieder für „personen beiderlei geschlechts“[1] gebraucht.[2]
Im Grimm’schen Wörterbuch wird daneben noch auf die feminine Form die Mündel verwiesen, welche für „weibliche[n] unmündige[n]“ benutzt werde.[1] Laut Duden gilt dies auch heute noch, komme allerdings nur selten vor.[3]
Worttrennung
Mün·del, Pl 1: Mün·del, Pl 2: Mün·deln
Aussprache
IPA ˈmʏndl̩, Pl 1: ˈmʏndl̩, Pl 2: ˈmʏndl̩n
Hörbeispiele: , Pl 1: , Pl 2:
Reime -ʏndl̩
Betonung
Mụ̈ndel