[1] Bei Starkregenereignissen kann es zu Überflutungen auf Dachflächen kommen. Deshalb muß grundsätzlich jedem Entwässerungstiefpunkt auf dem Flachdach, in der Nähe des Dachablaufes, eine Notentwässerung zugeordnet werden.
[1] Bei vorgehängten Dachrinnen erfolgt die Notentwässerung planmäßig über die Rinnenvorderkante.
[1] „Für Flachdächer ist eine Notentwässerung in Form eines Notüberlaufs vorgeschrieben.“❬ref❭Flachdachentwässerung nach DIN EN 12056-3www.baunetzwissen.de, abgerufen am 22. September 2014❬/ref❭
[1] „Für Notentwässerungen können Notüberläufe (zum Beispiel rechteckige bzw. runde Öffnungen in der Attika) oder Notabläufe (Attikaabläufe bzw. Notabläufe mit Rohrsystemen) eingesetzt werden.“❬ref❭Vollgefüllt und ohne Gefällewww.sbz-online.de, abgerufen am 22. September 2014❬/ref❭
[1] „Jede Dachfläche bzw. jeder durch die Dachkonstruktion vorgegebene Tiefpunkt muss über eine Notentwässerung verfügen.“❬ref❭Regenentwässerungsanlagen nach DIN 1986 – 100: 2008-05 (PDF 36KB) Bayerische Architektenkammer www.google.de, abgerufen am 22. September❬/ref❭
[1] „Nach DIN 1986-1001) muss heute aber jede Dachfläche über eine Notentwässerung verfügen.“❬ref❭Notentwässerung von Flachdächernwww.tga-fachplaner.de, abgerufen am 22. September 2014❬/ref❭