[1] Urheberrecht, Recht: die Freiheit, urheberrechtlich geschützte Gegenstände (z.B. Kunstobjekte oder Gebäude), die sich bleibend im öffentlichen Raum befinden, bildlich wiedergeben zu dürfen
[1] „Als Folge ermöglicht es diese Regelung (sog. Panoramafreiheit oder auch Straßenbildfreiheit), dass z.B. Gebäude oder Skulpturen abfotografiert oder gefilmt werden dürfen, solange diese von öffentlichen Orten frei einsehbar sind.“❬ref❭Die Panoramafreiheit❬/ref❭
[1] „Die ,Panoramafreiheit‘ soll nur soweit gehen, wie sie die grundrechtlich geschützte Privatsphäre der Menschen nicht berührt.“❬ref❭Die ‚Panoramafreiheit‘❬/ref❭