Pfandgläubiger

 m.  Z

Bedeutungen

[1] Rechtssprache: derjenige, der etwas verleiht und dafür einen Gegenstand als Pfand entgegennimmt
Herkunft
[1] Determinativkompositum aus Pfand und Gläubiger
Gegenwörter
[1] Pfandbesteller
Unterbegriffe
[1] Hypothekar
Beispiele
[1] „Der Pfandgläubiger ist nicht verpflichtet, einem ihm im Range nachstehenden Pfandgläubiger das Pfand zum Zwecke des Verkaufs herauszugeben.“❬ref❭Nachstehende Pfandgläubiger❬/ref❭

Referenzen

[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Pfandgläubiger
[*] canoo.net Pfandgläubiger
Quellen

Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ Pfandgläubiger Pfandgläubiger
Genitiv Pfandgläubigers Pfandgläubiger
Dativ Pfandgläubiger Pfandgläubigern
Akkusativ Pfandgläubiger Pfandgläubiger

Worttrennung

Pfand·gläu·bi·ger, Pfand·gläu·bi·ger
Aussprache
IPA ˈpfantˌɡlɔɪ̯bɪɡɐ, ˈpfantˌɡlɔɪ̯bɪɡɐ; norddeutsch: ˈfantˌɡlɔɪ̯bɪɡɐ, ˈfantˌɡlɔɪ̯bɪɡɐ
Hörbeispiele: ,
Betonung
Pfạndgläubiger