[1] „Nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GG und § 16 AbgG hat ein Mitglied des Bundestages das Recht auf freie Benutzung aller Verkehrsmittel der Deutschen Bahn; dies gilt ohne Einschränkung für sämtliche Fahrten, also auch für Privatfahrten.“❬ref❭❬/ref❭
[1] „Das Reichsverkehrsministerium erlässt für das Deutsche Reich mit Wirkung vom 1. April des Jahres ein Verbot für Privatfahrten mit Personenkraftwagen.“❬ref❭❬/ref❭
Referenzen
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Privatfahrt