Veräusserer

Z

Es ist eine andere Schreibung von Veräußerer, die in der Schweiz und in Liechtenstein den orthografischen Regeln entspricht. Sofern diese Schreibung nicht in anderen deutschsprachigen Ländern ausdrücklich vorgesehen ist oder der Ausdruck „Schweizer und Liechtensteiner Schreibweise“ in anderer Bedeutung existiert, ist sie nach den aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln vom 1. August 2006 nicht korrekt.
 

Veräußerer

 m.  Z

Bedeutungen

[1] Person, die etwas veräußert, d.h. gegen eine Gegenleistung abgibt.
Herkunft
[1] Ableitung zu veräußern mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -er
Synonyme
[1] Verkäufer
Gegenwörter
[1] Erwerber
Oberbegriffe
[1] Person
Beispiele
[1] Ein Veräußerer gibt etwas an eine andere Person gegen Geld oder eine andere Gegenleistung ab.

Referenzen

[1] Wikipedia-Artikel Veräußerer
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache Veräußerer
[1] canoo.net Veräußerer
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon Veräußerer

Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ Veräußerer Veräußerer
Genitiv Veräußerers Veräußerer
Dativ Veräußerer Veräußerern
Akkusativ Veräußerer Veräußerer

Alternative Schreibweisen

CH&LI Veräusserer
Worttrennung
Ver·äu·ße·rer, Ver·äu·ße·rer
CH&LI Ver·äus·se·rer, Ver·äus·se·rer
Aussprache
IPA fɛɐ̯ˈʔɔɪ̯səʀɐ
Hörbeispiele:
Betonung
Verä̲u̲ßerer