mundtot

 Adj.  Z

Bedeutungen

[1] nicht in der Lage, sich mündlich zu äußern; zum Schweigen gezwungen
[2] veraltet, Rechtssprache: (wegen Verschwendungssucht) entmündigt, also nicht fähig, Rechtshandlungen vorzunehmen
Herkunft
Determinativkompositum aus dem femininen Substantiv MundGewalt des Hausherrn über die Angehörigen seiner Hausgemeinschaft‘ und dem Adjektiv tot, woraus sich die Ursprungsbedeutungunfähig zur Vornahme von Rechtshandlungen‘ ergibt❬ref name=Duden/❭, in welcher das Wort zunächst in der Rechtssprache verwendet wurde❬ref name=wissen.de❭.❬/ref❭, bevor volksetymologisch die Verbindung zum maskulinen Substantiv Mund hergestellt wurde❬ref name=Duden❭Duden online http://www.duden.de/rechtschreibung/❬/ref❭ und der Wandel der Bedeutung hin zu ‚zum Schweigen gebrachterfolgte❬ref name=wissen.de/❭.
Beispiele
[1] Gern hätten sie sie mundtot gemacht.
[1] Das Regime versuchte, den Journalisten mundtot zu machen.
[1] Ihr angeblich mundtoter Vater meldete sich dann doch unverhofft noch einmal zu Wort, als er 1972 ein Interview gab.
[1] Und die mundtote Öffentlichkeit schaut auf das sich entwickelnde Flüchtlingsdrama.
[2] Der Verschwender wurde mundtot gesprochen.
Redewendungen
[1] jemanden mundtot machen

Referenzen

[1] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 mundtodt
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache mundtot
[*] canoo.net mundtot
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon mundtot
[1] The Free Dictionary mundtot
[1,]
[2]
Quellen

Adjektiv

Positiv Komparativ Superlativ
mundtot

Worttrennung

mund·tot,
Aussprache
IPA ˈmʊntˌtoːt
Hörbeispiele:
Betonung
mụndtot