Abhören

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  1. Streit gibt es vor allem wegen der Erlaubnis zum Abhören von Wohnungen und die Einführung einer doppelten Staatsbürgerschaft für Ausländerkinder. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  2. Der Entwurf zur Änderung des Grundgesetzartikels 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung) legt fest, daß ein Abhören von Wohnungen, in denen sich mutmaßliche Schwerkriminelle aufhalten, nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig ist. ( Quelle: )
  3. In der Bundesrepublik wird beim Abhören seit jeher nicht gekleckert. ( Quelle: Die Zeit 1996)
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