Abpflücken

  1. Im Schatten der ehemaligen Industrieanlage in Lünen gedeiht seit wenigen Jahren die Königin der Blumen: die Seltene, von Laien wie Sammlern Angebetete, unter Artenschutz Stehende - deren Abpflücken, gar Ausgraben bei Strafe verboten ist. ( Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung vom 28.07.2005)