Abs

  1. Verstößt nun Folter gegen Artikel 1 Abs. 1 unseres Grundgesetzes oder nicht? ( Quelle: Tagesspiegel vom 24.05.2004)
  2. Vielmehr ist der Streitwert nach § 12 Abs. 7 ArbGG festzusetzen; diese Vorschrift gilt auch für den Rechtsmittelstreitwert (vgl. BAG AP Nr. 22 zu § 12 ArbGG 1953). ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  3. Das BAG hat zwar in dem genannten Urt. mit Recht festgestellt, daß § 59 Abs. 1 Satz 3 BAT keinen Schiedsgutachtervertr. enthält. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  4. LAG Frankfurt ArbGG 1953 §§ 69 Abs. 2, 61 Abs. 2, 72 Streitwertrevision 1. In einem Teilurteil hat das Arbeitsgericht den Wert des Streitgegenstandes nach demjenigen Teil des Streitstoffes festzusetzen, über den durch das Teilurteil erkannt ist. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  5. LAG Frankfurt ArbGG 1953 §§ 69 Abs. 2, 61 Abs. 2, 72 Streitwertrevision 1. In einem Teilurteil hat das Arbeitsgericht den Wert des Streitgegenstandes nach demjenigen Teil des Streitstoffes festzusetzen, über den durch das Teilurteil erkannt ist. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  6. Nach § 14 Abs. 3 Satz 3 ÄAppO sollen sich die Landesprüfungsämter bei der Formulierung der Fragen und Antworten einer gemeinsamen Einrichtung bedienen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  7. Entfällt mit der Herausnahme aus der Bergbaubeschäftigung das tarifl. Kohlebezugsrecht, so entsteht der Anspruch aus § 9 Abs. 1 Satz 1 BergmannsVersorgScheinG NRW. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  8. Ich hatte das große Glück, oft mit Hermann-Josef Abs zu tun zu haben. ( Quelle: Die Welt Online vom 28.04.2002)
  9. In den vergangenen drei Jahren ihrer Karriere hat sie die Auf und Abs erlebt, hat erfahren müssen, wie es ist, wenn man auf dem Weg nach oben immer wieder aufgehalten wird und von ganz unten wieder anfangen muss. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 16.07.2002)
  10. Damit würde auf dem Gebiet der Eingruppierung ein gänzl. freier Tarifraum geschaffen, die Angestellten würden in eine ungünstigere Position gebracht, als es die TVParteien in § 74 Abs. 2 Unterabs. 4 und 5 vorgesehen haben. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)