Abschreibungsbefugnis

  1. Allerdings hat die Rechtsprechung in der Vergangenheit angenommen, daß eine Abschreibungsbefugnis auf den Praxiswert nicht gegeben sei, wenn sich derjenige, der den Praxiswert geschafft hat, mit einem anderen zu einer Sozietät zusammenschließt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)