Anspruchsidentität

  1. Nur im Falle einer Anspruchsidentität steht die Anbringung des Antrages auf ein Güteverfahren in Ansehung der Verjährungsunterbrechung der Klageerhebung gleich (vgl. OLG Hamburg, TranspR 1993, 66 (68)). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)