Anstalten des öffentlichen Rechts

  1. In der Begründung heißt es, Sparkassen seien als Anstalten des öffentlichen Rechts unmittelbar an die Grundrechte gebunden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 12.03.2003)
  2. Sie sind Anstalten des öffentlichen Rechts und mehrheitlich im Besitz der Bundesländer. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)