In der Begründung heißt es, Sparkassen seien als Anstalten des öffentlichen Rechts unmittelbar an die Grundrechte gebunden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 12.03.2003)
Sie sind Anstalten des öffentlichen Rechts und mehrheitlich im Besitz der Bundesländer.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)