Arbeitsrechtlern

  1. Es ziele vor allem darauf, so Schlecht, "ökonomische Denkweisen in die Köpfe von Tarifpolitikern und Arbeitsrechtlern zu bringen", also "dem Chancenschutz gegenüber dem Bestandsschutz einen größeren Stellenwert einzuräumen". ( Quelle: Welt 1995)