Ausgleichsansprüche

  1. Die Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) verzichten auf Ausgleichsansprüche durch die Verstromung der teuren deutschen Steinkohle bis 1995 in Höhe von 650 Millionen Mark. ( Quelle: TAZ 1989)
  2. Die Voraussetzungen für die Ausgleichsansprüche der ausgleichsberechtigten Länder und für die Ausgleichsverbindlichkeiten der ausgleichspflichtigen Länder sowie die Maßstäbe für die Höhe der Ausgleichsleistungen sind in dem Gesetz zu bestimmen. ( Quelle: Gesetze: GG; UB Media)