Ausgleichsbetrags

  1. Nach Beendigung des Mietverhältnisses kann der Vermieter verlangen, daß Anpflanzungen, die der Mieter vorgenommen hat, gegen Zahlung eines angemessenen Ausgleichsbetrags im Garten verbleiben. ( Quelle: Verträge rund ums Haus, UB Media)