BVerwG5B253.02

  1. Denn das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 13.März (BVerwG5B253.02) ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin bestätigt, wonach das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in Berlin nicht mehr aufrecht zu erhalten ist. ( Quelle: Tagesspiegel vom 23.03.2003)