Bebauungsbefugnis

  1. Ob und mit welchem Inhalt diese Normen dem Eigentümer eine Bebauungsbefugnis vermitteln, ist eine Frage der Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts, die das BVerfG nicht nachzuprüfen hat (vgl. BVerfGE 18, 85 (92 f.) = NJW 1964, 1715). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)