Berichtigungs-

  1. Zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes sollten für den Fall einer Persönlichkeitsverletzung jedoch datenschutzrechtliche Auskunfts- , Berichtigungs- und Ergänzungsrechte für alle Medien geregelt werden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)